Der Rottachsee im Internet  
 Gutes Benehmen  
 

Die Situation des Tauchsports im Allgäu ist nicht die beste. Seit 1983 wurden den Allgäuern Tauchern nach und nach die schönsten Tauchgewässer des Voralpenlandes zugemacht. Seit dieser Zeit sind Tauchverbote an der Tagesordnung. Ein nicht unerhebliches Scherfflein haben Nicht-Allgäuer Taucher zu dieser Situation beigetragen, die zum Teil ohne jegliches Fingerspitzengefühl in bestimmte Seen eingefallen sind. Dies soll sich nicht wiederholen. Wir Allgäuer Vereine (insbesondere die in Kempten) sind sehr froh um diesen nahegelegenen See. Bitte tragt durch Euer umsichtiges Verhalten dazu bei, daß uns dieser See auch weiterhin als Tauchgewässer offen steht!

Das Tauchen im Rottachsee ist durch Allgemeinverfügung vom Dezember 1997 geregelt. Die Allgemeinverfügung kann im Landratsamt Oberallgäu, Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen, Sachgebiet 53, Wasserrecht eingesehen werden. Zusammengefaßt sind folgende Punkte zu beachten:

  • Tauchen ist nur im dafür vorgesehenen Bereich zulässig ("Tauchzone")
  • Schutzzonen sind tabu
  • Der Zugang hat ausschließlich über die Freizeitanlagen Moosbach und Petersthal zu erfolgen
  • Uferzonen außerhalb der Badezonen sind tabu
  • Tauchschulen sind auf 8 Teilnehmer gleichzeitig beschränkt
  • Kompressoren dürfen nicht betrieben werden
  • Die (noch zu erlassenden) Benutzungsregeln für den Rottachsee sind zu befolgen
  • Grabungen und Erdbewegungen sind verboten
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