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Die Situation des Tauchsports im Allgäu ist nicht die beste. Seit 1983
wurden den Allgäuern Tauchern nach und nach die schönsten Tauchgewässer
des Voralpenlandes zugemacht. Seit dieser Zeit sind Tauchverbote an der
Tagesordnung. Ein nicht unerhebliches Scherfflein haben Nicht-Allgäuer
Taucher zu dieser Situation beigetragen, die zum Teil ohne jegliches Fingerspitzengefühl
in bestimmte Seen eingefallen sind. Dies soll sich nicht wiederholen. Wir Allgäuer
Vereine (insbesondere die in Kempten) sind sehr froh um diesen nahegelegenen
See. Bitte tragt durch Euer umsichtiges Verhalten dazu bei, daß uns dieser
See auch weiterhin als Tauchgewässer offen steht!
Das Tauchen im Rottachsee ist durch Allgemeinverfügung vom Dezember 1997
geregelt. Die Allgemeinverfügung kann im Landratsamt Oberallgäu, Oberallgäuer
Platz 2, 87527 Sonthofen, Sachgebiet 53, Wasserrecht eingesehen werden. Zusammengefaßt
sind folgende Punkte zu beachten:
- Tauchen ist nur im dafür vorgesehenen Bereich zulässig ("Tauchzone")
- Schutzzonen sind tabu
- Der Zugang hat ausschließlich über die Freizeitanlagen Moosbach
und Petersthal zu erfolgen
- Uferzonen außerhalb der Badezonen sind tabu
- Tauchschulen sind auf 8 Teilnehmer gleichzeitig beschränkt
- Kompressoren dürfen nicht betrieben werden
- Die (noch zu erlassenden) Benutzungsregeln für den Rottachsee sind
zu befolgen
- Grabungen und Erdbewegungen sind verboten
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